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Energieverbrauch und Energieeffizienz

 

Der Gesamtenergieverbrauch in Deutschland ist 2010 nach einem konjunkturell bedingt starken Rückgang im Vorjahr wieder um rund 5 Prozent gestiegen. Dies spiegelt nicht zuletzt die sich erholende wirtschaftliche Entwicklung in der energieintensiven Grundstoffindustrie wider. Allerdings blickt diese trotz konjunktureller Umsatzeinbußen auf eine Phase kontinuierlich steigender Energiekosten zurück. So machen in der deutschen Zementindustrie allein die Stromkosten (einschließlich staatlich induzierter Kosten) etwa 30 Prozent an der Bruttowertschöpfung aus. Nimmt man die Bezugskosten für Brennstoffe hinzu, beläuft sich der Anteil sogar auf rund 50 Prozent. Der Produktionsfaktor Energie ist damit eine der größten Kostenbelastungen für die Branche. Vor diesem Hintergrund wurden bereits in der Vergangenheit Energieintensität und Energieeffizienz sukzessive in ein gesundes Gleichgewicht gebracht, Anreize zur nachhaltigen Effizienzsteigerung konsequent umgesetzt. Beispielsweise konnte der spezifische Brennstoffbedarf in der deutschen Zementindustrie seit den 1950er Jahren um über 60 Prozent gesenkt werden. Mit weniger als 3000 kJ/kg Zement ist er heute beinahe am theoretischen Minimum angelangt. Überdies hat sich die Branche in der Klimavereinbarung zwischen deutscher Wirtschaft und Bundesregierung freiwillig verpflichtet, den spezifischen Energieverbrauch und die energiebedingten CO2-Emissionen bis 2012 (Basis 1990) um 28 Prozent zu senken. Dieses Ziel konnte bereits vor einigen Jahren übertroffen werden.

  

Energiepolitische Rahmenbedingungen

Mit dem „Energiekonzept für eine umweltschonende, zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung“ vom 28. September 2010 hat die Bundesregierung eine langfristige Strategie für den nachhaltigen Umbau des deutschen Energieversorgungssystems vorgelegt. Übergeordnetes Ziel ist die Senkung der Treibhausgasemissionen um 40% bis 2020 und um insgesamt 80% bis 2050 (Basisjahr 1990). Dieses wird durch zahlreiche weitere Zielvorgaben, u. a. für den Ausbau der erneuerbaren Energien, die Energieproduktivität und den Energieverbrauch ergänzt. Im ursprünglichen Energiekonzept sollten Kernenergie und andere fossile Energieträger in einem „dynamischen Energiemix“ schrittweise von den erneuerbaren Energien ersetzt werden. Die Laufzeiten für grundlastfähige Kernkraftwerke wurden daher zunächst um durchschnittlich 12 Jahre verlängert. Die tragische Reaktorkatastrophe von Fukushima im März 2011 änderte die politischen Rahmenbedingungen jedoch schlagartig. So wurde die Kernenergie innerhalb kürzester Zeit als „Brückentechnologie“ obsolet und die endgültige Abschaltung aller Kernkraftwerke bis zum Jahr 2022 beschlossen. Gleichzeitig schnürte die Bundesregierung bis zum Sommer 2011 ein umfangreiches Gesetzespaket zur so genannten „Energiewende“, um den Weg für den nun erforderlich gewordenen, beschleunigten Umbau des deutschen Energieversorgungssystems zu ebnen. Hauptaugemerk der Beschlüsse liegt auf dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der Stromnetze, dem Umbau des fossilen Kraftwerksparks und der Gebäudeenergieeffizienz.
Der VDZ unterstützt die Ziele der Energiewende, setzt sich aber gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Initiative Energieintensive Industrien in Deutschland (EID) für einen Umbau des Energiesystems mit Augenmaß ein. Oberste Prämisse muss dabei die Wahrung der Balance des energiepolitischen Zieldreiecks aus Wettbewerbsfähigkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit sein. Deshalb begrüßt der VDZ die Entscheidung der Bundesregierung, einen kontinuierlichen Monitoring-Prozess zu beginnen, der rechtzeitig über Fortschritte bzw. Fehlentwicklungen bei der Umsetzung der Energiewende Auskunft geben soll. Zweifellos wird die anstehende energiewirtschaftliche Zeitenwende nicht zum Nulltarif zu haben sein. Wettbewerbsfähige Strompreise sind jedoch ein entscheidender Standortfaktor für energieintensive Industrien in Deutschland und müssen bei den ehrgeizigen Maßnahmen im Rahmen der Energiewende unbedingt bedacht werden.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Neben dem Emissionshandel bestehen folglich noch weitere klimapolitische Instrumente - insbesondere das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) sowie die Besteuerung von Strom, Heiz- und Kraftstoffen. Zur Vermeidung von Mehrfachbelastungen ist eine Abstimmung dieser Instrumente dringend erforderlich. Dies gilt nicht zuletzt mit Blick auf das EEG. Angesichts der zumindest partiellen Überförderung der regenerativen Energien sowie des massiven Anstiegs der EEG-Differenzkosten in den vergangenen Jahren besteht hier dringender Handlungsbedarf. Für das Jahr 2011 belief sich die EEG-Umlage auf 3,53 ct/kWh nach zuvor 2,05 ct/kWh (das entspricht einer Steigerung von 70 Prozent). Und auch im Jahr 2012 steigt die EEG-Umlage, wenn auch nur leicht auf rund 3,59 ct/kWh. Damit summiert sich das EEG-Umlagevolumen in 2012 auf rund 13 Mrd. Euro. Hinzu kommt, dass die im November 2011 veröffentlichte Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber eine weitaus höhere EEG-Umlage in den kommenden Jahren erwarten lässt. Gerade vor diesem Hintergrund ist es für die Zementindustrie existentiell, dass auch in der jüngst verabschiedeten EEG-Novelle, die am 1.1. 2012 in Kraft getreten ist, die „Besondere Ausgleichsregelung“ für stromintensive Industrieunternehmen garantiert werden konnte. Für die Inanspruchnahme dieser Möglichkeit ist bereits seit 2009 der Nachweis eines zertifizierten Energiemanagementsystems erforderlich. Dieser politisch gewollten Vorgabe haben sich die Unternehmen der deutschen Zementindustrie geschlossen gestellt, auch wenn die Einhaltung höchster Energieeffizienzstandards für die Branche nicht neu war – nicht zuletzt bedingt durch immer höhere Energiekosten.  

Energiebesteuerung

Zum 1. August 2006 ist das „Gesetz zur Neuregelung der Besteuerung von Energieerzeugnissen und zur Änderung des Stromsteuergesetzes“ in Kraft getreten. Das Gesetz löst u.a. das geltende Mineralölsteuergesetz ab und dient der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie vom 27.10.2003, mit der alle Brennstoffe einschließlich Kohle, Petrolkoks und Gas sowie elektrischer Strom in das europäische Steuerregime einbezogen werden. Für Industrieunternehmen sieht die Richtlinie gewisse Ermäßigungen vor – insbesondere dann, wenn sie am Emissionshandel teilnehmen und/oder eine freiwillige Selbstverpflichtung zum Klimaschutz einhalten. Mineralogische Prozesse einschließlich der Zement- und Kalkherstellung sind sogar ausdrücklich von der Harmonisierung ausgenommen. Angesichts der Belastungen durch den Emissionshandel ist dies auch dringend erforderlich. Im Zuge der Haushaltskonsolidierung hat die Bundesregierung Ende des Jahres 2010 nunmehr zahlreiche Änderungen des Energie- und Stromsteuergesetzes vorgenommen. Insbesondere wurden die ermäßigten Steuersätze für das produzierende Gewerbe auf Energieerzeugnisse und elektrischen Strom erhöht und die Entlastungen des Spitzensteuerausgleichs im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 reduziert. Dies hat den Faktor Energie für die industrielle Produktion in Deutschland erneut verteuert und beeinträchtigt damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Zementindustrie.